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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen zwischen der Energieberatung im Odenwaldkreis, vertreten durch Murat Bayram (nachfolgend „Energieberatung Odenwaldkreis“) und ihren Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
  2. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung Odenwaldkreis nicht anerkannt, es sei denn, dass der Energieberatung Odenwaldkreis ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB der Energieberatung Odenwaldkreis gelten auch dann, wenn die Energieberatung Odenwaldkreis in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Energieberatung Odenwaldkreis sind freibleibend. Der Auftraggeber ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, sofern ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht.

§ 3 Schriftform

  1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

§ 4 Preise und Preiserhöhungen

  1. Die Preise sind in EURO angegeben. Alle genannten Preise sind Nettopreise, auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
  2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen der Energieberatung Odenwaldkreis ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

  1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energieberatung Odenwaldkreis schriftlich zugesagt worden sind.
  2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen der Energieberatung Odenwaldkreis ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten der Energieberatung Odenwaldkreis ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung Odenwaldkreis die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Angaben, die zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung Odenwaldkreis zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
  4. Kommt die Energieberatung Odenwaldkreis mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.

§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Die Energieberatung Odenwaldkreis wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind gemäß dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Sollte die Energieberatung Odenwaldkreis die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der Energieberatung Odenwaldkreis zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten der Energieberatung Odenwaldkreis. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung Odenwaldkreis berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 110,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte der Energieberatung Odenwaldkreis bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von der Energieberatung Odenwaldkreis gelieferte Leistung bleibt Eigentum der Energieberatung Odenwaldkreis bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.

§ 8 Haftung

  1. Die Energieberatung Odenwaldkreis schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
  2. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftsumme ist auf maximal EURO 500.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gemäß diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Energieberatung Odenwaldkreis.

§ 9 Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen der Energieberatung Odenwaldkreis sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto der Energieberatung Odenwaldkreis geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energieberatung Odenwaldkreis berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall fallen ab dem 1. Verzugstag Verzugszinsen in Höhe von 4,5% zuzüglich des jeweils gültigen Diskontsatzes der Deutschen Bundesbank an.

§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz

  1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Michelstadt. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
  3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Energieberatung Odenwaldkreis in Michelstadt.
  4. Die Energieberatung Odenwaldkreis ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollte die Energieberatung Odenwaldkreis in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung Odenwaldkreis für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend. Sieht sich die Energieberatung Odenwaldkreis aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird sie dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt.
  2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung Odenwaldkreis und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
  3. Die Energieberatung Odenwaldkreis ist berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine Gesellschaft, deren Gesellschafter sie ist, zu übertragen.
  4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Michelstadt. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist ebenfalls Michelstadt.
  6. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleichkommt.